Eigentum verpflichtet

Das Recht auf Eigentum wird durch Art.22 GG gewährleistet.

Weil sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll, wird die Verfügbarkeit durch die Begehrlichkeit Außenstehender mit anmaßenden Reglementierungen oft, ja immer mehr, eingeschränkt.

Eigentum verlangt Verantwortung, in erster Linie vom Eigentümer, der das größte Interesse an dessen Bestand und Schutz hat.

Das Bedürfnis nach Sicherheit bewegt Sparer, Teile ihres Einkommens zurückzulegen und Vermögen zu bilden. Es muss im Interesse des Staates sein, dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen nachzukommen.

Die gegenwärtige Zinspolitik ist unverständlich. Der Geldmenge stehen keine entsprechenden Vermögenswerte gegenüber.